Lehre – BZG-Lehre – Ringseminar SoSe2023
Vor einiger Zeit hat die Bundesregierung erste Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist ein einheitliches Verfahren zur Änderung des Personenstandseintrags (Name und Geschlecht), das für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen ohne diskriminierende Begutachtungen und Fremdbestimmung gleichermaßen gültig sein soll. Die Forderung nach Selbstbestimmung hat eine lange feministische Tradition, so war sie auch ein wesentliches Ziel der Frauenbewegungen, z.B. bei der körperlichen Selbstbestimmung.
Das Ringseminar beleuchtet das Thema "Selbstbestimmung" im Verhältnis zu den Kategorien "Gender" und "Macht" aus unterschiedlichen disziplinären Kontexten und deren spezifischen Fragestellungen.
