Organisationsstruktur

Das Braunschweiger Zentrum für Gender Studies (BZG) ist seit seiner Gründung 2003 eine interdisziplinäre und hochschulübergreifende Einrichtung. In ihr kooperieren die TU Braunschweig, die Ostfalia HaW mit den vier Campus-Standorten Salzgitter, Suderburg, Wolfenbüttel und Wolfsburg sowie die HBK Braunschweig.

Es besteht aus

  • der Geschäftsstelle,
  • den BZG-Mitgiedern,
  • dem Lenkungsausschuss und
  • dem Beirat.
Grafik der Organisationsstruktur des BZG bestehend aus Geschäftsstelle, BZG-Mitgliedern, Lenkungsausschuss und Beirat.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle ist für alle drei Hochschulen zuständig. Sie besteht im Kern aus einer Geschäftsführung, einer Verwaltungskraft und einer studentischen Hilfskraft. Weitere Mitarbeitende können durch Akquise von Projekten an der Geschäftsstelle angesiedelt sein. Welche Projekte dies aktuell sind, ist hier ersichtlich.

Das Team der Geschäftsstelle entwickelt eigene Maßnahmen und unterstützt Aktivitäten der Wissenschaftler*innen, um die Ziele des BZG an den drei Hochschulen sowie hochschulübergreifend zu verwirklichen.

Institutionell ist die Geschäftsstelle an die Stabsstelle Chancengleichheit der TU Braunschweig angebunden.

BZG-Mitglieder

BZG-Mitglieder sind Wissenschaftler*innen und Studierende der drei Hochschulen, die sich nachweislich studierend, lehrend oder forschend mit Themen der Gender Studies vertiefend beschäftigen und die BZG-Mitgliedschaft beantragt haben. Sie gestalten maßgeblich die Gender Studies an den drei Hochschulen. Ehemalige Hochschulangehörige erhalten die Möglichkeit, als assoziierte Mitglieder Teil des Gender-Netzwerkes zu bleiben. Wissenschaftler*innen, die selbst keine Gender-Schwerpunkte haben, aber zur Stärkung dieser beitragen, können als Unterstützer*innen ebenfalls Teil des Gender-Netzwerks sein.

Lenkungsausschuss

Der Lenkungsausschuss ist paritätisch mit jeweils einer Vertretung und einer Stellvertretung aus jeder Hochschule besetzt. Sie werden von den BZG-Mitgliedern der jeweils eigenen Hochschule gewählt. Beratend gehören dem Lenkungsausschuss zudem die zentralen Gleichstellungsbeauftragten an. Auf Antrag können weitere Personen in beratender Funktion hinzugezogen werden.
Der Lenkungsausschuss lenkt gemeinsam mit der Geschäftsführung das BZG sowie unterstützt und berät die Geschäftsstelle.

Beirat

Für den Beirat werden die Mitglieder (und ihre Stellvertretung) durch die Hochschulen entsandt, wobei sich die Anzahl an Beiratsmitgliedern an der jeweiligen Hochschulstruktur orientiert. Die zentralen Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen sind ebenfalls im Beirat.
Der Beirat dient der Verzahnung der Geschäftsstelle mit den Fakultäten, Instituten und Einrichtungen der drei Hochschulen. Dieses trägt zu einem Informationfluss in beide Richtungen bei: Die Geschäftsstelle berichtet, sodass der Beirat zur Verankerung der Aktivitäten in den Fächern und dezentralen Hochschulstrukturen beitragen kann; der Beitrat informiert seinerseits hinsichtlich der spezifischen Entwicklungen und Bedarfe, sodass die Geschäftsstelle diese berücksichtigen kann. Bei der Entwicklung von Strategien und Maßnahmen kann der Beirat beratend hinzugezogen werden.