Materialien rund um das geplante Gesetz
Warum braucht es ein neues Gesetz? Was soll da drinne stehen? Und was meint eigentlich geschlechtliche Selbstbestimmung?
Geplant ist ein Reformentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz, mit dem das veraltete und teilweise rechtswidrige „Transsexuellengesetz“ (TSG) ersetzt werden. Ziel ist es, ein einheitliches Verfahren zur Änderung des Personenstandseintrags (Name und Geschlecht) zu schaffen, das für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen ohne diskriminierende Begutachtungen und Fremdbestimmung gleichermaßen gültig ist. Medizinische Maßnahmen werden hier nicht geregelt.