Organisationsstruktur

Ab November 2022

Das Braunschweiger Zentrum für Gender Studies (BZG) ist seit seiner Gründung 2003 eine interdisziplinäre und hochschulübergreifende Einrichtung. In ihr kooperieren die TU Braunschweig, die Ostfalia HaW mit den vier Campus-Standorten Salzgitter, Suderburg, Wolfenbüttel und Wolfsburg sowie die HBK Braunschweig.

Das BZG besteht aus
1. einer Geschäftsstelle,
2. dem Lenkungsausschuss,
3. dem Gender-Netzwerk und
4. dem Beirat.

Die Geschäftsstelle ist für alle drei Hochschulen zuständig. Sie besteht aus einer Geschäftsführung, einer Verwaltungskraft und einer studentischen Hilfskraft. Weitere Mitarbeitende können durch Akquise an der Geschäftsstelle angesiedelt sein.
Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, die inhaltliche Arbeit des Zentrums zu unterstützen, zu koordinieren und zu gestalten sowie gemeinsam mit dem Lenkungsausschuss das BZG nach außen zu vertreten. Institutionell ist die Geschäftsstelle an die Stabsstelle Chancengleichheit der TU Braunschweig angebunden.

Der Lenkungsausschuss ist paritätisch mit jeweils einer Vertretung und einer Stellvertretung aus jeder Hochschule besetzt. Sie werden von den Netzwerk-Mitgliedern aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder gewählt. Beratend gehören dem Lenkungsausschuss zudem die zentralen Gleichstellungsbeauftragten an. Auf Antrag können weitere Personen in beratender Funktion hinzugezogen werden.
Der Lenkungsausschuss lenkt gemeinsam mit der Geschäftsführung das BZG sowie unterstützt und berät die Geschäftsstelle.

Das Gender-Netzwerk besteht aus stimmberechtigten und assoziierten Mitgliedern sowie Unterstützer*innen. Mitglieder sind Wissenschaftler*innen und Studierende, die sich nachweislich studierend, lehrend oder forschend mit Themen der Gender Studies vertiefend beschäftigen. Sie gestalten maßgeblich die Gender Studies an den drei Hochschulen.
Hochschulangehörige, die selbst keine Gender-Schwerpunkte haben, aber zur Stärkung dieser beitragen, können als Unterstützer*innen Teil des Gender-Netzwerks sein.

Für den Beirat werden die Mitglieder (und ihre Stellvertretung) durch die Hochschulen entsandt, wobei sich die Anzahl an Beiratsmitgliedern an der jeweiligen Hochschulstruktur orientiert. Die zentralen Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen sind ebenfalls im Beirat.
Der Beirat dient der Verzahnung der Geschäftsstelle mit den Fakultäten, Instituten und Einrichtungen der drei Hochschulen. Dieses trägt zu einem Informationfluss in beide Richtungen bei: Die Geschäftsstelle berichtet, sodass der Beirat zur Verankerung der Aktivitäten in den Fächern und dezentralen Hochschulstrukturen beitragen kann; der Beitrat informiert seinerseits hinsichtlich der spezifischen Entwicklungen und Bedarfe, sodass die Geschäftsstelle diese berücksichtigen kann. Bei der Entwicklung von Strategien und Maßnahmen kann der Beirat beratend hinzugezogen werden.