Materialien zu den laufenden Debatten um Selbstbestimmung und eine biologische Geschlechtervielfalt
Unlängst hat die Bundesregierung erste Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt. Zugleich toben in sozialen Netzwerken wie Twitter ein heftiger Streit um die Absage eines Vortrags an einer Berliner Universität, die Bedrohung von trans* Personen, die Biologie der Geschlechter und die Rechte von Frauen. Das Braunschweiger Zentrum für Gender Studies (BZG) lehnt jede Art von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ab und hat im Folgenden Materialien zur wissenschaftlichen Einordung der Debatten anhand einiger Streitthemen zusammengestellt.
Die Biologie der Geschlechter
Die Biologie erfasst Geschlecht mittlerweile als Spektrum und nutzt mehr Parameter als die Ausbildung von Keimzellen zur Geschlechtsbeschreibung von Individuen. Der Biologe und Sexualwissenschaftler Prof. Dr. Heinz-Jürgen Voß (Hochschule Merseburg) hat in einem Blogbeitrag „Zur Vielfältigkeit biologischen Geschlechts – Literatur zur Debatte an der Humboldt-Universität zu Berlin“ umfangreiches Material zusammengestellt und sich auch in einem Interview mit der Braunschweiger Zeitung zur Vielfalt des biologischen Geschlechts geäußert.
In dem Online-Vortrag „Nur zwei Geschlechter? Zur Dekonstruktion des Geschlechts in der Biologie“ (ca. 1,5 Stunden) erläutert Voß in Berlin (11.7.2022) biologische Geschlechtsentwicklung in seiner Zweigeschlechtlichkeit überschreitenden Komplexität. Er diskutiert auch, warum dieses Wissen erst langsam in der Bevölkerung ankommt.
Die wissenschaftichen Erkenntnisse zu vermitteln ist eine wichtige Aufgabe. Dies zeigen u.a. die aktuellen Ereignisse an der Humboldt Universität (HU) zu Berlin und die Positionen der EMMA. Auf die von den Ereignissen in Berlin ausgelöste Debatte geht Heinz-Jürgen Voß in seinem Vortrag mit Diskussion „Die vielen Geschlechter der Biologie – Vortrag & Diskussion zur Debatte an der Humboldt-Universität“ (ca. 1 Stunde) in Merseburg vom 8.7.2022 ausführlicher ein.
Wie gegen eine Geschlechtervielfalt argumentiert wird, lässt sich an dem Interview mit der Medizin-Nobelpreisträgerin Prof. Christiane Nüsslein-Vollhard nachvollziehen, das unter dem Titel „Viele Geschlechter? Das ist Unfug!“ in der EMMA veröffentlicht wurde. Die eigene Position wird dabei wenig wissenschaftlich fundiert. Es wird unabhängig der wissenschaftlichen Erkenntnisse an einem allzu reduktionistischen Bild auf Keimzellenebene festgehalten und auf davon abweichende Lesarten nur mit Polemik geantwortet. Der anderen Seite wird reflexartig Ideologie und mangelnde Kenntnisse der biologischen Tatsachen vorgeworfen.
Trans* Personen als Zielscheibe
Während das Selbstbestimmungsgesetz zum Ziel hat, Missstände aus der alten Gesetzgebung des Transsexuellengesetzes (TSG) zu überwinden, wachsen die Vorbehalte der Gegner*innen. Die leidvollen Folgen des TSG werden in der Debatte meist übergangen, aber wurden z.B. in „ab heute – Der lange Weg zum eigenen Namen“ dokumentiert; die dafür aufgezeichneten Interviews sind auch in voller Länge zugänglich.
Die Vorbehalte lassen sich kurz umreißen als Angst vor einer stetigen Zunahme der Zahl von Personen, die transitionieren, d.h. ihr bei Geburt zugewiesenes Geschlecht ändern. Geäußert wird zudem die Sorge, dass einzelne im Nachhinein diesen Schritt bereuen könnten und dann mit irreversiblen Eingriffen in den eigenen Körper leben müssten. Der Eingriff in den Hormonhaushalt durch sogenannte Pubertätsblocker, die jungen trans* Personen bei einem Transitionswunsch verschrieben werden können, werden ebenso kritisiert.
Bezüglich der Anzahl von trans* Personen hat die American Association of Pediatrics in ihrem Journal eine Untersuchung zur statistischen Erfassung von Transgeschlechtlichkeit und Geschlechterdiversität bei Jugendlichen im Zeitraum 2017 bis 2019 durchgeführt. Sie kam zu dem Schluss, dass es – anders als häufig vermutet – kein endlos wachsendes Phänomen ist. Die Zahlen bleiben vielmehr im Erhebungszeitraum auf demselben Level.
Auch in Bezug auf die Befürchtung, dass viele trans* Personen im Nachhinein wieder zu ihrem Geburtsgeschlecht zurückgehen wollen, hat das Journal eine Studie von Wissenschaftler*innen aus Princeton veröffentlicht. Das Phänomen des Retransitioning, also des Rückgängigmachens einer Transition (auch oftmals als Detransitioning bezeichnet), wurde durch Befragung von trans* Personen fünf Jahre nach ihrer Transition untersucht. Deutlich wird, dass Retransition kein Massenphänom ist.
Beide Journal-Artikel machen aber auch klar, dass es noch viel Untersuchungsbedarf gibt. Anstelle von Spekulationen und Einzelfallbetrachtungen (letztere sind natürlich wichtig, aber limitiert in ihrer Aussagekraft) sollte anhand von fundierten Studien argumentiert werden. Eben dafür bedarf es Geschlechterstudien in allen Bereichen der Wissenschaft.
Leider hindert auch diese wissenschaftliche Aufarbeitung Gegner*innen des Selbstbestimmungsgesetzes nicht, mit Behauptungen zu agieren. Neben dem oben genannten EMMA-Interview gibt es eine Reihe von Artikeln und Publikationen mit Positionierungen gegen das geplante Selbstbestimmungsgesetz. In den Einschätzungen zu diesen Publikationen, bspw. durch den Deutschlandfunk, wird deutlich, dass es an der Einbeziehung valider Studien mangelt, d.h. die Faktenlage, auf der argumentiert wird, dünn ist.
Einordnung der Debatte
Die lange Tradition an Debatten in den Biowissenschaften zu Genderthemen zeigt sich zum Beispiel an Prof. em. Anne Fausto-Sterling (Lehrstuhl „Biology and Gender Studies“ an der Brown University). Ihr wegweisendes Buch „Sexing the Body“ ist 2020 zum 20. Jubiläum in einer erweiterten Neuauflage erschienen. Umfangreiches Material aus der Forschung Fausto-Sterlings findet sich auf ihrer Website. Mit der auch in den USA tobenden Debatte um trans* Rechte und der Rolle von Wissenschaft hat sich Fausto-Sterling in dem Beitrag „Science won’t settle trans rights“ im Boston Review geäußert und reflektiert darin auch die Instrumentalisierung ihrer wissenschaftlichen Forschung in politischen Debatten.
In einem Gastbeitrag bei Spiegel Online hat der Genderforscher und Medienwissenschaftler Dr. Simon Strick (Brandenburgisches Zentrum für Medienwissenschaften) erläutert, warum aus seiner Sicht die transfeindliche Debatte hierzulande nicht verstummt. Auch die selbst in den Fokus der Debatte geratene Historikerin Dr. Dana Mahr hat sich in einem Artikel bei „Geschichte der Gegenwart“ dazu geäußert. Beiden Einschätzungen ist gemeinsam, dass sie auf die Instrumentalisierung der „Biologie“ hinweisen, wobei entgegen den biologischen Debatten dogmatisch Geschlecht als eindeutiger Fakt postuliert würde.
Dass kulturelle Annahmen schon immer in den biologischen Blick miteinbezogen waren, illustriert Dana Mahr anhand eines Beispiels. So zeigt sich in Ausstellungen aus dem vergangenen Jahrhundert, dass z.B. ausgestopfte Primaten in bürgerlichen Kleinfamilien arrangiert werden, was nicht die tatsächliche Lebensweise der Tiere wiederspiegelt. Vielmehr werden menschliche Geschlechterverhältnisse stereotypisch auf Tiere übertragen und damit reproduziert. Biolog*innen versuchen heute, diese kulturellen Annahmen zu reflektieren. Zudem wird die Plastizität von biologischen Phänomenen stärker erforscht, d.h. das Zusammenspiel von Biologie und (sozialer) Umwelt. Diese Entwicklung beschreibt Kerstin Palm in einem Zeitungsartikel. Insgesamt setzt sich in der Biologie zunehmend ein Veständnis von Geschlecht durch, dass dieses als komplexes Zusammenspiel verschiedener geschlechtsbestimmender Merkmale begreift: Neben den äußeren Genitalien zählen hierzu noch die Keimdrüsen (Eierstöcke bzw. Hoden), die Geschlechtschromosomen und das Mengenverhältnis der Geschlechtshormone. Bei Geburt werden bei medizinisch als normal definiertem phänotypischen Erscheingunsbild diese nicht weiter betrachtet. Dies kann zum Beispiel im Nature-Artikel „Sex redefined“ von Claire Ainsworth nachgelesen werden und ist ebenso Teil der fortlaufenden Forschung des bereits erwähnten Heinz-Jürgen Voß.
Die juristische Anerkennung von vielfältigen Lebensweisen ist hierzulande in den letzten Jahren gestiegen, z.B. hinsichtlich gleichgeschlechtlicher Ehen oder dem Personenstand „divers“ für intergeschlechtliche Menschen. Hierbei gab es ebenfalls Gegenwind, der jedoch nicht vermochte, die Berücksichtigung gelebter Vielfalt aufzuhalten.
Meinungsfreiheit versus Menschenfeindlichkeit
Der Arbeitskreis Kritische Jurist*innen (akj) veröffentlichte zur Absage des Vortrags an der HU Berlin ein Statement zum Protest gegen Transfeindlichkeit. Darin wendet sich der akj gegen die vereinseitigende mediale Darstellung, die den friedlichen Protest gegen Transfeindlichkeit zur Bedrohung stilisiert. Dabei verweist er auf das Recht zur friedlichen Versammlung (Art. 8 GG) und der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG).
Die verfassungsmäßig garantierte Meinungs- und Lehrfreiheit endet bei der Verletzung anderer Grundrechte; die Freiheit basiert auf der Achtung des Grundgesetzes (Art. 5 Abs. 2 und 3 GG) sowie weiterter nationaler wie internationaler rechtlicher Bestimmungen. Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität sind verboten. Einen Einblick in die rechtliche Lage bietet die Zeitschrift für Menschenrechte in ihrer Ausgabe „Menschenrechte queer gelesen“ (1/2020).
Und auch dort, wo es sich um bloße Meinung handelt, hat kein Mensch das Recht, seine Meinung unwidersprochen äußern zu können. Dies ist umso wichtiger, wenn es sich um Äußerungen handelt, die „bestimmte Personen aufgrund ihrer zugewiesenen Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe ausgrenzt“. Eben dies ist die Definition von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, wie sie sich zum Beispiel in einem Forschungsartikel der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) von Beate Küpper und Andreas Zick findet.
Es handelt sich bei diesem Phänomen um einen Angriff auf die (unveräußerlichen) Menschenrechte bestimmter Personen aufgrund ihrer (zugeschriebenen) Gruppenzugehörigkeit – der bpb-Artikel nennt beispielhaft: „die Obdachlosen, die Juden, die Schwulen“. Auch Trans*feindlichkeit ist eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, die versucht, eine vulnerable Gruppe abzuwerten und auszugrenzen. Dies zielt auf die Verweigerung grundlegender Rechte ab, wie sie hierzulande mit dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz trans* und nicht-binären Personen zukommen sollen.
Besonders erschütternd in der aktuellen Debatte sind Feminist*innen, die selbst lange für die Rechte der Frauen gekämpft haben und nun trans* Personen, insbesondere trans* Frauen, ihre Rechte absprechen und versuchen, sie auszugrenzen. Der sogenannte TERF (trans*exklusiver, radikaler Feminismus) scheut dabei nicht mehr den Schulterschluss mit falschen Verbündeten (z.B. aus dem rechten Spektrum), wie das Gunda Werner Institut in einem Artikel von Mine Wenzel herausstellt.
Somit bleibt es eine Aufgabe, die geäußerten Bedenken im Zuge einer Reform zum Selbstbestimmungsgesetz ernst zu nehmen und Debatten zu führen. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die rechtlichen Bestimmungen sollten dabei berücksichtigt werden. Es gilt einen politischen Diskurs zu führen, der weder Geschlecht biologisch fragwürdig essentialisiert noch mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit versucht, Stimmung gegen trans* Personen zu machen.
Zum Umgang mit der Debatte an unseren Hochschulen
Die kontrovers geführte Debatte lässt sich auch an den Braunschweiger Hochschulen nicht ausblenden. Wir möchten dazu beitragen, eine sachliche Auseinandersetzung anhand von wissenschaftlich geführten Debatten zu fördern. In diesem Sinne arbeiten wir aktuell an Formaten zur Unterstützung der Lehrenden in unserem Netzwerk. Außerdem planen wir eine Veranstaltung zum Thema, wozu wir rechtzeitig informieren werden. Hochschulen dürfen und sollen Orte für lebhafte und kontroverse Debatten sein, die aber auf den Prinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis basieren.
Weitere Materialien
ZDF Unbubble „Transgender: Sollte das Geschlecht jederzeit frei wählbar sein? 13 Fragen“
Forderungen von Trans*Aktivist*innen an mediale Darstellung
Unterstützung für trans* Personen durch die dgti
Hinweise für eine trans* emanzipatorische Hochschulpolitik
YouTube-Video „A short history of trans people’s long fight for equality“ von Samy Nour Younes
Ein positiver Umgang mit Detransition findet sich im Blog „she’s in detransition„
Stern-Artikel „Tödlicher Übergriff auf dem CSD in Münster: Warum Transfeindlichkeit noch immer ein Thema ist“ (2. September 2022)
Artikel zur Reduktionismusdebatte in der Biologie (nature-nurture controversy)
Basiswissen und Tipps (Bd. 1) sowie Materialien und Unterrichtsbausteine (Bd. 2, 2. Aufl.) zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt findet sich in den Bänden „Schule lehrt/lernt Vielfalt„.
Audio-Beitrag bei Deutschlandfunk Nova „Transidentität: Wer sich jung für ein Geschlecht entscheidet, bleibt meist dabei“, die darin erwähnte Studie aus Amsterdam
YouTube-Video von ZDF Magazin Royal (02.12.2022) „Wer in Deutschland gegen trans Menschen hetzt“
Faktenfinder der Tagesschau über gezielte Falschbehauptungen, Beitrag vom 11.01.2023