Badeordnung im Wandel

Statement des BZG in der Braunschweiger Zeitung zur Neuregelung in Göttingen

Wer darf oberkörperfrei in öffentliche Bäder? Diese Frage bewegte Göttingen im Sommer 2022. Deswegen wurde ein Pilotprojekt zum oberkörperfreien Baden für alle Geschlechter zu bestimmten Zeiten erprobt. Auf Anfrage der Braunschweiger Zeitung (BZ) haben Jan Büssers und Juliette Wedl vom Braunschweiger Zentrum für Gender Studies (BZG) ein Statement dazu verfasst, das in einem Artikel aufgegriffen wurde.

Pilotprojekt zum oberkörperfreien Baden in Göttingen

Unter dem Titel „Göttinger ‚Oben-ohne-Regel‘ wird wohl verlängert“ erschien ein Artikel in der BZ, in dem der Fall des Pilotversuchs zum oberkörperfreien Baden für alle Geschlechter an Wochenenden geschildert wird. Ausgang der Initiative war eine non-binäre Person, die im Bad aufgefallen war, weil die Person weiblich gelesen wurde, aber entgegen der geltenden Badeordnung kein Oberteil trug.
Das Pilotprojekt soll nun verlängert werden, sodass weiterhin an Wochenenden alle Geschlechter oben ohne baden können. Das BZG wurde für ein Statement angefragt. Ein Auszug des Statement findet sich am Ende des Artikels wieder. Nicht aufgegriffen wurde u.a. unser Hinweis, dass bei einem solchen Schritt es sich lohnt, mit den vielfältigen Nutzer*innen ins Gespräch zu gehen, um nicht unbeabsichtigt neue Ausschlüsse zu produzieren. Ziel eines solchen partizipativen Verfahrens wäre es, für die Hauptnutzungszeit von Bädern eine Lösung zu finden, die von möglichst vielen Badnutzer*innen mit getragen wird ohne dass eine oberkörperfreie Badezeit an sich gekippt wird. Es ist zu wünschen, dass die jetzige Lösung eine breite Zustimmung findet.
Der Artikel findet sich hier.

Das Statement des BZG in voller Länge

„Da die Badeverordnung im geschilderten Fall binär nur zwischen Mann und Frau unterscheidet, muss diese dringend überarbeitet werden. Dies folgt schon allein aus den drei rechtlich anerkannten Geschlechteroptionen weiblich – divers – männlich im Personenstandsgesetz. Darüber hinaus sollte sie vorausschauend die existierende Geschlechtervielfalt berücksichtigen, d.h. auch trans* und nicht-binäre Personen.
Damit einen neuen Ansatz zu verbinden, um Frauen endlich die Möglichkeit zu geben, auch ohne Oberteil zu baden, wenn sie sich damit wohl fühlen, schafft mehr Gleichberechtigung. Dass die Bademode an sich etwas Wandelbares ist, zeigen Bilder des beginnenden 20. Jahrhunderts in Europa: (Bürgerliche) Männer trugen Badekleidung, die den Oberkörper, später zumindest noch den Bauchnabel, bedecken musste – eine Mode, die in heutigen Bädern ebenso auffallen würde, wie es heute eben der Anblick einer oberkörperfreien Frau tut. Wichtig ist, dass Gleichberechtigung und Selbstbestimmung durch eine Reform der Badeverordnung erreicht werden. Eine zeitliche Aufteilung ermöglicht dabei allen, die für sie passende Kleiderordnung frei zu wählen. Wird die Oberkörperfreiheit verallgemeinert, sollte zuvor eine Debatte mit den vielfältigen Nutzer*innen geführt werden, um nicht neue Ausschlüsse zu produzieren.“

Richtigstellung

Fälschlicherweise heißt es in dem Artikel, das es sich beim BZG um eine Einrichtung der TU Braunschweig handele. Richtig ist, dass es sich um eine Kooperationseinrichtung der TU Braunschweig, Ostfalia HaW und HBK Braunschweig handelt, deren Sitz an der TU Braunschweig ist.