Istanbul-Konvention Art. 14

Wie sind die Verpflichtungen der Konvention in den Vorgaben für Schulen verankert?

Wortwolke aus Istanbul-KonventionDieser Frage sind wir anhand der Kerncurricula in Niedersachsen nachgegangen. Prof. Dr. Ariane Brenssell (Soziale Arbeit, Ostfalia HaW Wolfenbüttel) hatte in Vorbereitung des Alternativberichts zur Istanbul-Konvention nachgefragt und damit unsere Recherche angestoßen. Das Ergebnis möchten wir hiermit für weitere Diskussionen zur Verfügung stellen.

Denn mit der seit 2018 für Deutschland verbindlichen Konvention hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten und zu bekämpfen. „Er stellt entscheidende Instrumente zur Verfügung, um Frauen das grundlegende Menschenrecht auf ein Leben frei von Gewalt zu gewährleisten“ wie es im » Pressesaal des Europarates vom 7. März 2020 heißt.

Was besagt der Artikel 14 der Istanbul-Konvention und was haben wir genau gemacht?

Artikel 14 der Istanbul-Konvention: Bildung

Der Artikel 14 der Istanbul-Konvention bezieht sich auf Bildung, wobei Absatz 1 sich auf alle Ebenen des Bildungssystems und Absatz 2 auf informelle Bildungsstätten sowie Sportstätten, Freizeiteinrichtungen und Medien erstreckt. Mit der Ratifizierung hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, für Schulen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Lernmittel zu folgenden Themen in die offiziellen Lehrpläne aufzunehmen: 
– Gleichstellung von Männern und Frauen
– Aufhebung von Rollenzuweisungen
– gegenseitiger Respekt in zwischenmenschlichen Beziehungen
– gewaltfreie Konfliktlösung
– geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen
– das Recht auf die Unversehrtheit der Person

Ziel und Gegenstand der Recherche

Die Recherche soll zeigen, inwiefern diese Themen verankert sind und damit Hinweise geben, was verbessert werden muss im Bereich der Schulen, wobei wir dieses exemplarisch nur am Land Niedersachsen betrachtet haben. Wir haben insgesamt 56 KC des Landes Niedersachsen untersucht und dabei die Primarstufe, die drei Schulformen der Sekundarstufe I (Haupt- und Realschule sowie Gymnasium) sowie die Sekundarstufe II der gymnasialen Oberstufe für die Fächer Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Erdkunde, Evangelische Religion, Geschichte, Gesellschaftslehre, Islamische Religion, Katholische Religion, Mathematik, Politik, Physik, Sachkunde sowie Werte und Normen berücksichtigt.

Hier finden Sie unsere bisherigen Rechercheergebnisse zum herunterladen (Version 2, 22.07.2020).

Weiterführend finden Sie die Istanbul-Konvention auf Deutsch hier und 14 Themenpapiere des Deutschen Juristinnenbund e.V., die auf Umsetzungsdefizite verweisen, hier.

Forschungsarbeit von Ariane Brenssell zur Istanbul-Konvention

Im Rahmen der Forschungsarbeit „Die Bedeutung der Istanbul-Konvention für die soziale Arbeit“ 2019 wurden Expert*innen dazu befragt, wie die Konvention in Deutschland umgesetzt werden kann, welche Rolle die soziale Arbeit einnimmt und welche Chancen darin liegen, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen abzubauen. Hieraus ist die Broschüre „Istanbul-Konvention – Neue Grundlagen für die Soziale Arbeit“ sowie die Tagung „Starke Instrumente gegen Gewalt“ an der Ostfalia HaW entstanden.